Hausordnung
Corona-Regeln für Niedersachsen
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Fortbewegen innerhalb der Tanzschule.
Auf der Tanzfläche und de rUmkleidekabine, kann mit Einhaltung des Mindestabstandes, auf die Maske verzichtet werden. - Bitte beachten Sie auch fortlaufende Veränderungen der Verhaltensregeln durch das Land Niedersachsen
- Ein Mindestabstand von 1,5m zum Personal und anderen Trainierenden sind steht einzuhalten
- Bei Tnzschuleintritt sind zunächst die Hände zu desinfizieren
- Der kontaktlose Check-in und Check-out über die Tanzschul-App muss weiterhin erfolgen
- Die Teilnahme an den Kursen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich
- Einlassbeschränkungen zur Wahrung des Mindestabstandes müssen wir uns vorbehalten
Die Kurse finden unter den oben genannten Bedingungen wie gewohnt statt.
Mit Betreten des Wildeshauser Tanzzentrums wird folgendes anerkannt:
- Die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung ergibt sich aus dem Mitführen der Chekin-Info über Ihr Smatphone und einem aktiven Vertrag bzw. einer aktiven Leistung.
- Das Betreten des Tanzbereichs ist nur mit sauberen Schuhen gestattet, die nicht auf der Straße getragen werden.
- Im gesamten Tanzzentrum ist es nicht erlaubt, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Gläser oder Glasflaschen mitzunehmen. Das Rauchen im Center und Saunagarten ist strengstens untersagt.
- Jeder Teilnehmer hat so zu trainieren, dass sich kein anderer Teilnehmer belästigt fühlt.
- Für Unfälle infolge von Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich. Insbesondere bei Unfällen, die aus Eigenbewegungen resultieren, haftet das Tanzzentrum nicht.
- Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Für Wertsachen und Kleidung wird keine Haftung übernommen.
- Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anordnungen der Centerleitung bzw. des Personals Folge zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Hausordnung, Hausverbote auszusprechen.